Anzahl von Brandschutzhelfern PDF Drucken E-Mail

Wir helfen Ihnen!

Wir bilden Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Brandschutzhelferin / zum Brandschutzhelfer aus. Der ausgebildete Personenkreis nimmt dann im Betrieb neben den jeweils üblichen Aufgaben auch Tätigkeiten des betrieblichen Brandschutz wahr. Diese unterstützen Sie als Unternehmerin / Unternehmer, so wie die Brandschutzbeauftragte / den Brandschutzbeauftragten dabei, Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren. Durch diese "Vor-Ort-Position" leistet der Personenkreis einen entscheidenden Beitrag die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und im Brandfall Personen- oder Sachschäden zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Die Anzahl der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer wird in Anlehnung an die örtlichen Gegebenheiten, vor dem Hintergrund des betrieblichen Brandschutz, ermittelt. Generelle Erfahrungswerte belegen, dass jede / jeder fünfte Mitarbeiterin / Mitarbeiter (Kleinbetriebe bis 30 Beschäftigte) eine entsprechende Ausbildung absolviert haben sollten um im Fall der Fälle auch eine ausgebildete Person - vor dem Hintergrund von urlaubsbedingten Abwesenheiten etc. - vor Ort zu haben. Für Betriebe mit mehr Beschäftigten sollten etwa 10% der Beschäftigten eine Ausbildung durchlaufen.


Für Teilbereiche (Krankenhaus etc.) kann es erforderlich sein, dass jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter einen entsprechende Ausbildung und regelmäßige Wiederholungen durchläuft.

Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot nachdem wir die für Ihren Betrieb erforderliche Anzahl von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ermittelt haben. Kontaktieren Sie uns.....